Google Ads ist eine beliebte und zudem Erfolg versprechende Art der Werbung im Internet. Das liegt vor allem daran, dass es sich um kontextbezogene Werbung handelt: Die Anzeigen werden nur eingeblendet, wenn bestimmte Suchbegriffe eingegeben werden. Damit Ihre Google Ads Anzeige ein Erfolg wird, sollten Sie beim Texten auf Emotionen setzen und die technischen Möglichkeiten voll ausschöpfen, dabei aber stets die rechtlichen Beschränkungen im Blick behalten.
Bis zu vier Werbeanzeigen werden bei Google vor den eigentlichen Suchergebnissen angezeigt. Diese Anzeigen sorgen für viel Aufmerksamkeit und locken potenzielle Kunden an. Den Preis für eine solche Anzeige bestimmen Sie selbst: Sie geben dafür ein Gebot je Klick ab – die Anzeigenanzeige erfolgt also in einer Art Auktionsverfahren.
So funktioniert Google Ads
Werbekampagnen in Google Ads sind in drei Ebenen unterteilt:
- Kampagne: Auf dieser Ebene bestimmen Sie Reichweite, Zielgruppe, Sprache, Budget, Art der Kampagne und Art der Darstellung.
- Anzeigengruppe: Sie können hier, falls gewünscht, mehrere Anzeigen zusammenfassen, die wechselnd eingeblendet werden.
- Anzeige: Hier legen Sie den Text und eventuelle grafische Elemente fest.
Anzeigen bei Google Ads texten
Eine Google Ads besteht aus Überschrift, URL und Beschreibung.
Überschriften: Sie können zwei Titel mit jeweils bis zu 30 Zeichen eingeben, die durch einen Gedankenstrich getrennt werden. Wichtig ist, dass das gesuchte Keyword exakt in der Überschrift auftaucht. Dafür können Sie mit einem dynamischen Platzhalter arbeiten. Der bei Google eingegebene Begriff wird dann automatisch in den Text eingesetzt.
URL: Sie haben die Möglichkeit, eine URL festzulegen, die in der Anzeige erscheint und zusätzlich eine „finale URL“, auf die die Anzeige tatsächlich weiterleitet. Sie können also beispielsweise eine Unterseite als finale URL eingeben, jedoch Ihre Hauptseite als URL anzeigen lassen.
Beschreibung: Besonders wichtig für viele Klicks ist die Beschreibung, auch Metatext genannt. Natürlich sollte auch hier das Suchwort auftauchen. Achten Sie beim Texten darauf, keine reine Beschreibung Ihrer Seite einzugeben, sondern den Nutzen eines Klicks auf Ihre Seite darzustellen und Emotionen zu wecken.
So erreichen Sie höhere Klickraten
Sie können außerdem so genannte Anzeigenerweiterungen einblenden lassen. Das sind weitere Informationen, die zusätzlich zur Anzeige angezeigt werden. Die Anzeige wirkt dadurch optisch größer und Sie können mehr Informationen vermitteln. Es passt aber nicht jede mögliche Erweiterung zu jedem Business. Wählen Sie die für Sie relevanten Inhalte.
Zu den beliebtesten Anzeigenerweiterungen gehören die Standorterweiterung, die gleich die Adresse des lokalen Ladengeschäfts anzeigt, oder die Anruferweiterung, die Ihre Telefonnummer anzeigt. Mit der Snippet-Erweiterung können Sie bestimmte Produktmerkmale hervorheben und mit der Preiserweiterung die Preise bestimmter Produkte in der Anzeige einblenden.
So erreichen Sie höhere Klickraten
Sie können außerdem so genannte Anzeigenerweiterungen einblenden lassen. Das sind weitere Informationen, die zusätzlich zur Anzeige angezeigt werden. Die Anzeige wirkt dadurch optisch größer und Sie können mehr Informationen vermitteln. Es passt aber nicht jede mögliche Erweiterung zu jedem Business. Wählen Sie die für Sie relevanten Inhalte.
Zu den beliebtesten Anzeigenerweiterungen gehören die Standorterweiterung, die gleich die Adresse des lokalen Ladengeschäfts anzeigt, oder die Anruferweiterung, die Ihre Telefonnummer anzeigt. Mit der Snippet-Erweiterung können Sie bestimmte Produktmerkmale hervorheben und mit der Preiserweiterung die Preise bestimmter Produkte in der Anzeige einblenden.
Tipps für erfolgreiche Google Ads-Texte
Gute Texte sorgen für Klicks. Daher sollte der Anzeigentext wohl überlegt sein. Folgende Tipps helfen Ihnen dabei:
Keyword: Natürlich muss das Keyword im Text auftauchen.
Alleinstellungsmerkmal: Sagen Sie dem Suchenden, was Sie besonders oder besser macht als die Konkurrenz.
Emotionales Texten: Kaufentscheidungen werden meist aus emotionalen Gründen getroffen. Fragen Sie sich deshalb: Was liebt oder hasst mein Kunde, wovor hat er Angst, wer sind seine Vorbilder und so weiter? Und dann gehen Sie auf diese Punkte in Ihrem Text ein.
Denken Sie dabei auch über die Suchanfrage hinaus und überlegen Sie, was der Suchende eigentlich erreichen will. Will er Anerkennung, weil er ein besonders modernes, teures, modisches Produkt hat? Will er sich einfach etwas Gutes tun oder aber jemand anderem eine Freude machen? Oder ist es ihm wichtig, Dinge besonders einfach und unkompliziert erledigt zu bekommen?
Ein wichtiger Punkt ist dabei der Moment des „größten emotionalen Nutzens“. Die Zalando-Werbung zelebriert diesen zum Beispiel mit dem „Schrei vor Glück“, wenn das Paket ankommt. Überlegen Sie, wie dieser spezielle Moment bei Ihren potenziellen Kunden aussieht und sprechen Sie ihn im Anzeigentext an. Ist es Erleichterung, weil ein Problem gelöst ist, Zufriedenheit und Sicherheit, weil beispielsweise die Familie jetzt gut abgesichert ist (zum Beispiel durch eine Lebensversicherung), Stolz oder Freude?
Profis arbeiten beim Texten auch anhand von Schichten oder Milieus. Kunden in bestimmte „Schichten-Gruppen“ einzuteilen, hilft dabei, Werte, Ziele und Gefühle zu identifizieren, die für die jeweilige Gruppe wichtig sind und die in der Anzeige angesprochen werden sollten.
Beachten Sie aber: Der Mensch strebt nach Höherem. Daher bestimmt nicht immer nur die eigene soziale Schicht das Denken und Handeln. Stattdessen orientieren sich Menschen oft an der nächsthöheren Schicht. Es ist daher sinnvoll, Sprache, Gefühle oder Werte an der nächsthöheren Schicht auszurichten.
Fragen: Beziehen sie bei Google gestellte Fragen in Ihren Text mit ein und beantworten Sie diese. So entsteht das Gefühl eines Dialogs.
Zahlen und Sonderzeichen: Ein beliebter optischer Trick ist es, Zahlen oder Sonderzeichen wie %$“*# in den Text einfließen zu lassen. Sie stechen optisch hervor. Außerdem können Sie durch Zahlen oft Platz sparen.
Rechtliche Fallen bei Google Ads
Auch Anzeigen bei Google Ads sind Werbeanzeigen. Daher gibt es einige rechtliche Grundregeln zu beachten.
1. Irreführung/Preise: Irreführende Werbung ist verboten. Hier gelten für Google Ads keine anderen Regeln als für Plakate oder Zeitungsanzeigen: Werben Sie in der Google Ads-Anzeige mit einem bestimmten Rabatt oder gar einer kostenlosen Leistung, sollte sich dieses Angebot auch so auf der Landingpage finden und tatsächlich verfügbar sein. Relevant ist dabei der Moment, in dem die Google Ads-Anzeige eingeblendet wird. Sie muss daher stets aktuell sein.
Das gilt übrigens auch für Lieferfristen: Werben Sie mit einer Lieferung am nächsten Tag, sollten Sie diesen Service auch tatsächlich anbieten. Einschränkungen auf der Landingpage sind nur für Fälle zulässig, mit denen der Kunde rechnen kann – beispielsweise, dass keine Lieferung am Sonntag möglich ist.
Strenge Regeln gelten auch für die Preisangaben: Sie müssen in Google Ads-Anzeigen gar keinen Preis angeben. Wenn Sie es aber tun, muss es sich um den Gesamtpreis handeln (ausgenommen: B2B-Anzeigen). Zusätzliche Einmalzahlungen müssen angegeben werden.
2. Angebotsbeschränkungen: Gilt ein Angebot aus der Google Ads-Werbung nur eingeschränkt, müssen Sie darauf in der Anzeige hinweisen. Das gilt auch für eine lokale Angebotsbegrenzung oder eine eingeschränkte Produktverfügbarkeit. Rechtlich gesehen muss das Produkt, für das Sie werben „für einen angemessenen Zeitraum“ zu dem angegebenen Preis verfügbar sein. Die Anzeige darf also nur so lange online sein, dass ein möglicher Kunde, wenn er sich am selben oder am nächsten Tag in Ihren Shop begibt, die Ware dort auch zu dem angegebenen Preis kaufen kann. Ist das Produkt nicht mehr verfügbar, muss die Anzeige gelöscht werden, vor allem auch auf der Landingpage.
Übrigens: Die Angabe „Solange der Vorrat reicht“ ist in der Online-Werbung nicht zulässig, weil die Anzeige ja jederzeit kurzfristig abgeschaltet werden kann. Auch der Hinweis „ab XY Euro“ ist nur erlaubt, wenn sich dieser Preis auf der Landingpage auch irgendwo tatsächlich findet oder entsprechend zusammenstellen lässt.
3. Markenrechtsverletzungen: Nennen Sie in Ihrer Anzeige einer Marke, gilt das als „Nutzung der Marke“. Das dürfen Sie nur, wenn Sie offiziell Reseller der Marke sind oder als Händler berechtigt sind, die Marke für Ihre Werbung zu nutzen.
4. Fehler in Anzeigenerweiterungen: Bei Anzeigenerweiterungen kann es manchmal zu Problemen kommen, beispielsweise müssen bei kostenpflichtigen Rufnummern die Kosten angegeben werden.