Google Ads ist eine beliebte und zudem Erfolg ver­spre­chende Art der Werbung im Internet. Das liegt vor allem daran, dass es sich um kon­text­be­zogene Werbung handelt: Die Anzeigen werden nur ein­ge­blendet, wenn bestimmte Such­be­griffe ein­ge­geben werden. Damit Ihre Google Ads Anzeige ein Erfolg wird, sollten Sie beim Texten auf Emo­tionen setzen und die tech­ni­schen Mög­lich­keiten voll aus­schöpfen, dabei aber stets die recht­lichen Beschrän­kungen im Blick behalten.

Bis zu vier Wer­be­an­zeigen werden bei Google vor den eigent­lichen Such­ergeb­nissen ange­zeigt. Diese Anzeigen sorgen für viel Auf­merk­samkeit und locken poten­zielle Kunden an. Den Preis für eine solche Anzeige bestimmen Sie selbst: Sie geben dafür ein Gebot je Klick ab – die Anzei­gen­an­zeige erfolgt also in einer Art Auktionsverfahren.

So funktioniert Google Ads

Wer­be­kam­pagnen in Google Ads sind in drei Ebenen unterteilt: 

  1. Kam­pagne: Auf dieser Ebene bestimmen Sie Reich­weite, Ziel­gruppe, Sprache, Budget, Art der Kam­pagne und Art der Darstellung.
  2. Anzei­gen­gruppe: Sie können hier, falls gewünscht, mehrere Anzeigen zusam­men­fassen, die wech­selnd ein­ge­blendet werden.
  3. Anzeige: Hier legen Sie den Text und even­tuelle gra­fische Ele­mente fest.

Anzeigen bei Google Ads texten

Eine Google Ads besteht aus Über­schrift, URL und Beschreibung.

Über­schriften: Sie können zwei Titel mit jeweils bis zu 30 Zeichen ein­geben, die durch einen Gedan­ken­strich getrennt werden. Wichtig ist, dass das gesuchte Keyword exakt in der Über­schrift auf­taucht. Dafür können Sie mit einem dyna­mi­schen Platz­halter arbeiten. Der bei Google ein­ge­gebene Begriff wird dann auto­ma­tisch in den Text eingesetzt.

URL: Sie haben die Mög­lichkeit, eine URL fest­zu­legen, die in der Anzeige erscheint und zusätzlich eine „finale URL“, auf die die Anzeige tat­sächlich wei­ter­leitet. Sie können also bei­spiels­weise eine Unter­seite als finale URL ein­geben, jedoch Ihre Haupt­seite als URL anzeigen lassen.

Beschreibung: Besonders wichtig für viele Klicks ist die Beschreibung, auch Metatext genannt. Natürlich sollte auch hier das Suchwort auf­tauchen. Achten Sie beim Texten darauf, keine reine Beschreibung Ihrer Seite ein­zu­geben, sondern den Nutzen eines Klicks auf Ihre Seite dar­zu­stellen und Emo­tionen zu wecken.

So erreichen Sie höhere Klickraten

Sie können außerdem so genannte Anzei­ge­n­er­wei­te­rungen ein­blenden lassen. Das sind weitere Infor­ma­tionen, die zusätzlich zur Anzeige ange­zeigt werden. Die Anzeige wirkt dadurch optisch größer und Sie können mehr Infor­ma­tionen ver­mitteln. Es passt aber nicht jede mög­liche Erwei­terung zu jedem Business. Wählen Sie die für Sie rele­vanten Inhalte.

Zu den belieb­testen Anzei­ge­n­er­wei­te­rungen gehören die Stand­orter­wei­terung, die gleich die Adresse des lokalen Laden­ge­schäfts anzeigt, oder die Anru­fer­wei­terung, die Ihre Tele­fon­nummer anzeigt. Mit der Snippet-Erwei­terung können Sie bestimmte Pro­dukt­merkmale her­vor­heben und mit der Preis­er­wei­terung die Preise bestimmter Pro­dukte in der Anzeige einblenden.

So erreichen Sie höhere Klickraten

Sie können außerdem so genannte Anzei­ge­n­er­wei­te­rungen ein­blenden lassen. Das sind weitere Infor­ma­tionen, die zusätzlich zur Anzeige ange­zeigt werden. Die Anzeige wirkt dadurch optisch größer und Sie können mehr Infor­ma­tionen ver­mitteln. Es passt aber nicht jede mög­liche Erwei­terung zu jedem Business. Wählen Sie die für Sie rele­vanten Inhalte.

Zu den belieb­testen Anzei­ge­n­er­wei­te­rungen gehören die Stand­orter­wei­terung, die gleich die Adresse des lokalen Laden­ge­schäfts anzeigt, oder die Anru­fer­wei­terung, die Ihre Tele­fon­nummer anzeigt. Mit der Snippet-Erwei­terung können Sie bestimmte Pro­dukt­merkmale her­vor­heben und mit der Preis­er­wei­terung die Preise bestimmter Pro­dukte in der Anzeige einblenden.

Tipps für erfolgreiche Google Ads-Texte

Gute Texte sorgen für Klicks. Daher sollte der Anzei­gentext wohl überlegt sein. Fol­gende Tipps helfen Ihnen dabei:

Keyword: Natürlich muss das Keyword im Text auftauchen.

Allein­stel­lungs­merkmal: Sagen Sie dem Suchenden, was Sie besonders oder besser macht als die Konkurrenz. 

Emo­tio­nales Texten: Kauf­ent­schei­dungen werden meist aus emo­tio­nalen Gründen getroffen. Fragen Sie sich deshalb: Was liebt oder hasst mein Kunde, wovor hat er Angst, wer sind seine Vor­bilder und so weiter? Und dann gehen Sie auf diese Punkte in Ihrem Text ein. 

Denken Sie dabei auch über die Such­an­frage hinaus und über­legen Sie, was der Suchende eigentlich erreichen will. Will er Aner­kennung, weil er ein besonders modernes, teures, modi­sches Produkt hat? Will er sich einfach etwas Gutes tun oder aber jemand anderem eine Freude machen? Oder ist es ihm wichtig, Dinge besonders einfach und unkom­pli­ziert erledigt zu bekommen?

Ein wich­tiger Punkt ist dabei der Moment des „größten emo­tio­nalen Nutzens“. Die Zalando-Werbung zele­briert diesen zum Bei­spiel mit dem „Schrei vor Glück“, wenn das Paket ankommt. Über­legen Sie, wie dieser spe­zielle Moment bei Ihren poten­zi­ellen Kunden aus­sieht und sprechen Sie ihn im Anzei­gentext an. Ist es Erleich­terung, weil ein Problem gelöst ist, Zufrie­denheit und Sicherheit, weil bei­spiels­weise die Familie jetzt gut abge­si­chert ist (zum Bei­spiel durch eine Lebens­ver­si­cherung), Stolz oder Freude?

Profis arbeiten beim Texten auch anhand von Schichten oder Milieus. Kunden in bestimmte „Schichten-Gruppen“ ein­zu­teilen, hilft dabei, Werte, Ziele und Gefühle zu iden­ti­fi­zieren, die für die jeweilige Gruppe wichtig sind und die in der Anzeige ange­sprochen werden sollten.

Beachten Sie aber: Der Mensch strebt nach Höherem. Daher bestimmt nicht immer nur die eigene soziale Schicht das Denken und Handeln. Statt­dessen ori­en­tieren sich Men­schen oft an der nächst­hö­heren Schicht. Es ist daher sinnvoll, Sprache, Gefühle oder Werte an der nächst­hö­heren Schicht auszurichten.

Fragen: Beziehen sie bei Google gestellte Fragen in Ihren Text mit ein und beant­worten Sie diese. So ent­steht das Gefühl eines Dialogs. 

Zahlen und Son­der­zeichen: Ein beliebter opti­scher Trick ist es, Zahlen oder Son­der­zeichen wie %$“*# in den Text ein­fließen zu lassen. Sie stechen optisch hervor. Außerdem können Sie durch Zahlen oft Platz sparen.

Rechtliche Fallen bei Google Ads

Auch Anzeigen bei Google Ads sind Wer­be­an­zeigen. Daher gibt es einige recht­liche Grund­regeln zu beachten.

1. Irreführung/​Preise: Irre­füh­rende Werbung ist ver­boten. Hier gelten für Google Ads keine anderen Regeln als für Plakate oder Zei­tungs­an­zeigen: Werben Sie in der Google Ads-Anzeige mit einem bestimmten Rabatt oder gar einer kos­ten­losen Leistung, sollte sich dieses Angebot auch so auf der Landingpage finden und tat­sächlich ver­fügbar sein. Relevant ist dabei der Moment, in dem die Google Ads-Anzeige ein­ge­blendet wird. Sie muss daher stets aktuell sein.

Das gilt übrigens auch für Lie­fer­fristen: Werben Sie mit einer Lie­ferung am nächsten Tag, sollten Sie diesen Service auch tat­sächlich anbieten. Ein­schrän­kungen auf der Landingpage sind nur für Fälle zulässig, mit denen der Kunde rechnen kann – bei­spiels­weise, dass keine Lie­ferung am Sonntag möglich ist.

Strenge Regeln gelten auch für die Preis­an­gaben: Sie müssen in Google Ads-Anzeigen gar keinen Preis angeben. Wenn Sie es aber tun, muss es sich um den Gesamt­preis handeln (aus­ge­nommen: B2B-Anzeigen). Zusätz­liche Ein­mal­zah­lungen müssen ange­geben werden.

2. Ange­bots­be­schrän­kungen: Gilt ein Angebot aus der Google Ads-Werbung nur ein­ge­schränkt, müssen Sie darauf in der Anzeige hin­weisen. Das gilt auch für eine lokale Ange­bots­be­grenzung oder eine ein­ge­schränkte Pro­dukt­ver­füg­barkeit. Rechtlich gesehen muss das Produkt, für das Sie werben „für einen ange­mes­senen Zeitraum“ zu dem ange­ge­benen Preis ver­fügbar sein. Die Anzeige darf also nur so lange online sein, dass ein mög­licher Kunde, wenn er sich am selben oder am nächsten Tag in Ihren Shop begibt, die Ware dort auch zu dem ange­ge­benen Preis kaufen kann. Ist das Produkt nicht mehr ver­fügbar, muss die Anzeige gelöscht werden, vor allem auch auf der Landingpage.

Übrigens: Die Angabe „Solange der Vorrat reicht“ ist in der Online-Werbung nicht zulässig, weil die Anzeige ja jederzeit kurz­fristig abge­schaltet werden kann. Auch der Hinweis „ab XY Euro“ ist nur erlaubt, wenn sich dieser Preis auf der Landingpage auch irgendwo tat­sächlich findet oder ent­spre­chend zusam­men­stellen lässt.

3. Mar­ken­rechts­ver­let­zungen: Nennen Sie in Ihrer Anzeige einer Marke, gilt das als „Nutzung der Marke“. Das dürfen Sie nur, wenn Sie offi­ziell Reseller der Marke sind oder als Händler berechtigt sind, die Marke für Ihre Werbung zu nutzen.

4. Fehler in Anzei­ge­n­er­wei­te­rungen: Bei Anzei­ge­n­er­wei­te­rungen kann es manchmal zu Pro­blemen kommen, bei­spiels­weise müssen bei kos­ten­pflich­tigen Ruf­nummern die Kosten ange­geben werden.